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   VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512   

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VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512 (https://dejure.org/2009,40855)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.07.2009 - 19 CS 08.2512 (https://dejure.org/2009,40855)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 19 CS 08.2512 (https://dejure.org/2009,40855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausländerrecht; Ausweisung wegen (Verdacht) der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung; Meldepflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512
    Zum Maßstab für das Handeln von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird die freiheitlich demokratische Grundordnung in Gestalt der verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. Art. 9 Abs. 2 GG) erst dann, wenn diese danach trachten, ihre hiervon abweichenden Ziele in aggressiv-kämpferischer Weise zu verwirklichen (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2002, NVwZ 2002, 986 [989], "Kalifatstaat"; BVerwG, B.v. 2.10.2003, NJW 2004, 47).

    So kann etwa ein Verhalten die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, das - glaubensbedingt - die Legitimität der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes bestreitet und eine eigene - religiös fundierte - Ordnung an deren Stelle setzt, die im Konfliktfall demokratische Gesetze nicht befolgt und das staatliche Gewaltmonopol nicht anerkennt und ihre Vorstellungen notfalls mit Gewalt durchzusetzen versucht (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2002, a.a.O.; BVerwG, B.v. 2.10.2003, a.a.O.).

    Letzteres ist vielmehr erst dann der Fall, wenn etwa die Vorstellung eines islamischen (Gottes-) Staates der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes unter Wahrung der Bereitschaft zu rechtskonformen Handeln nicht mehr nur kritisch und ablehnend gegenüber gestellt, sondern die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat sowie der in Art. 1 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Menschenwürde in aggressiver Weise bekämpft werden (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2002, a.a.O.; BVerwG, B.v. 2.10.2003, a.a.O.).

    Die bloße Überzeugung, Gottesgebote gingen dem staatlichen Gesetz vor, vermag daher - jedenfalls solange hieraus keine mit der Rechtsordnung in Konflikt tretende Folgerungen im Hinblick auf eine praktische Umsetzung bezogen werden - staatliche Einflussmaßnahmen nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 24 CS 05.1716

    Ausweisung bei zweifelhafter Zugehörigkeit zur Gruppe "Ansar al-Islam";

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512
    Demnach muss die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung gerade bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren; der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, eine solche Anordnung zu rechtfertigen (BayVGH, B.v. 25.10.2005 - 24 Cs 05.1716 und 1717 - NVwZ 2006, 227).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von F a k t e n zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerwG vom 13.6.2005, NVwZ 2005, 1053; BayVGH, B.v. 25.10.2005, a.a.O.; OVG NW, B.v. 15.5.2007, InfauslR 2007, 349).

    Die auf § 54 a AufenthG gestützte weitere Anordnung der Meldepflicht hat aufgrund der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ausweisung vorläufig keine Grundlage mehr und kann daher ebenfalls nicht vollzogen werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.10.2005, NVwZ 2006, 227), ohne dass es insoweit einer zusätzlichen Darlegung gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO bedurfte.

  • OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05

    Weiterhin Einreiseverbot für Imam aus Ägypten - Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512
    Darüber hinaus muss eine auf Tatsachen gestützte, nicht lediglich entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts bestehen (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.6.2005, NVwZ-RR 2006, 643 n.w.N.).

    Ungeachtet dessen erscheint auch die weitere Voraussetzung einer auf Tatsachen gestützten, nicht lediglich entfernten Möglichkeit eines Schadenseintritts (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.6.2005, NVwZ-RR 2006, 643) - jedenfalls nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - zumindest zweifelhaft.

  • VGH Hessen, 10.01.2006 - 12 TG 1911/05

    Ausländer; Organisation Kalifatstaat; Unterstützung; Zugehörigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512
    Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus (vgl. VGH Kassel, B.v. 10.1.2006, NVwZ-RR 2007, 131).

    Bei einer sonstigen Betätigung für eine verbotene oder verbietbare Vereinigung muss sich demnach der vereinsrechtliche Verbotsgrund der Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Person des Ausländers selbst konkretisiert haben (vgl. VGH Kassel, B.v. 10.1.2006, a.a.O.; BayVGH, B.v. 9.11.2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512
    Da es mithin ausschließlich auf das tatsächliche Verhalten, nicht aber auf die religiöse oder weltanschauliche Überzeugung der Handelnden ankommt, bleibt es unter der Herrschaft des Grundgesetzes dem Einzelnen deshalb unbenommen, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder gar für sich persönlich abzulehnen, solange er dadurch die Rechtsgüter anderer nicht gefährdet (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.2001, NJW 2001, 2069).
  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 1908/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der deutschen Vereinigungskirche gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512
    Die Wertvorstellungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften müssen daher mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht in Einklang stehen (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2006, DVBl. 2007, 119 [121]).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von F a k t e n zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerwG vom 13.6.2005, NVwZ 2005, 1053; BayVGH, B.v. 25.10.2005, a.a.O.; OVG NW, B.v. 15.5.2007, InfauslR 2007, 349).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512
    Angesichts der aufgeworfenen schwierigen Sach- und Rechtsfragen bedarf es deshalb der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerwG B.v. 29.3.2007, NVwZ 2007, 948 [949f]; BayVGH, B.v. 9.11.2005, a.a.O.; OVG NW, B.v. 15.5.2007, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 09.11.2005 - 24 CS 05.2621

    Ausweisung eines (früheren) Anhängers des verbotenen Kalifatsstaats,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512
    Sie wäre mit rechtsstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2005, NVwZ 2006, 1306).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06

    Ausweisungsverfügung gegen "Islam-Prediger" darf vorläufig nicht vollzogen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von F a k t e n zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerwG vom 13.6.2005, NVwZ 2005, 1053; BayVGH, B.v. 25.10.2005, a.a.O.; OVG NW, B.v. 15.5.2007, InfauslR 2007, 349).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2009 - 11 LB 487/07

    Ausweisungsgrund; Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung;

    Für die Feststellung einer Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland reicht allein die bloße Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die ihrerseits wegen Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder der inneren Sicherheit verboten werden kann oder verboten ist, für sich genommen nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.1.2009 - BVerwG 1 C 2.08 -, NVwZ 2009, 727; Bay. VGH, Beschl. v. 17.7.2009 - 19 CS 08.2512 - u. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 -, jeweils juris; Hess. VGH, Beschl. v. 10.1.2006 - 12 TG 1911/05 -, NVwZ-RR 2007, 131).

    Der Ausländer muss daher selbst eine Gefahr darstellen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 17.7.2009, a.a.O.; Hess. VGH, Beschl. v. 10.1.2006, a.a.O.; siehe auch Discher: in GK-AufenthG, Stand: Juni 2009, § 54 Rn. 603; Langeheine, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, § 5 Rn. 111).

  • VG Stuttgart, 25.01.2010 - 11 K 3543/09

    PKK als den Terrorismus unterstützende Vereinigung i.S.d. AufenthG 2004;

    Maßgebend ist ausschließlich das äußere tatsächliche, nach weltlichen Kriterien zu beurteilende Verhalten der Akteure, nicht aber deren weltanschauliche (oder religiöse) Überzeugung, die zu bewerten dem Staat aufgrund seiner Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität verwehrt ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 08.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris - VGH München, Beschl. v. 17.07.2009 - 19 CS 08.2512 - juris -).
  • VG München, 26.08.2009 - M 9 K 08.4559

    Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V.; Ausweisung wegen Gefährdung der

    Alleine die Mitgliedschaft oder eine nicht herausragende Funktion in einer solchen Organisation genügt nicht (BayVGH vom 17.07.2009, Az.: 19 Cs 08.2512 - Juris; VGH BW vom 07.05.2003, Az.: 1 S 254/03 - Juris; VGH BW vom 18.11.2004, InfAuslR 2005, 31; BVerwG vom 11.11.1980, InfAuslR 1981, 173).
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